Ergibt das Sinn? (Forum)

Kraiburger, Tuesday, 11.02.2020, 14:26 (vor 1528 Tagen) @ Paul

Ist diese Gebührenordnung für mich denn als Privatperson bindend?

Grundsätzlich ist doch ein Geschäftsvorgang erst dann bindend, wenn ich als Geschäftstreibender meinen Akt des Willens deutlich vollzogen habe, zB durch eine Bestellung im Internet oder dem Kauf eines Artikels im Supermarkt.

Ein Freiheitsentzug gegen meinen Willen entspricht doch genau dem Gegenteil eines gültigen Geschäftsvertrags? Wer ist denn "Geschäftspartner" und Schuldner dieses Vertragsverhältnisses? Aus welchem Zwang heraus habe ich denn überhaupt ein Vertragsverhältnis mit ihm?


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