Fanszene / Kooperationsvertrag (Forum)
Was das mit dem Hoppen-Antrag jetzt bedeutet, habe ich selbst noch nicht verstanden. Dass ein Kündigungsgrund für den Kooperationsvertrag vorliegt, der juristisch auch haltbar ist, kann ich mir vorstellen (kommt ggf. auch darauf an, was zum Thema Kündigung im Vertrag steht).
Da sehe ich kein Problem.
Einen Grund braucht man in der Regel für eine außerordentliche Kündigung.
Hier reicht ja eine ordentliche die aber auf jeden Fall vor dem Fall von 50+1 erfolgen sollte.
