Fanszene / Kooperationsvertrag (Forum)

Commander, Monday, 24.07.2017, 11:40 (vor 3151 Tagen) @ Ulla

natürlich stellt ein Mitgliedervotum auch das Präsidium und den VR in die "Enthaftung", so dass sie bei der Kündigung nicht persönlich haftbar sind, da sie ja "im Auftrag" handeln.

Stattdessen ist bei der Kündigung des Vertrags die Antragstellerin voll haftbar! ;-)


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