Fanszene / Kooperationsvertrag (Forum)

grasober, Monday, 24.07.2017, 09:41 (vor 3151 Tagen) @ Schreihals nächster Punkt

Klar, die 60% kann man ihm nicht einfach so per Votum auf einer MV wieder wegnehmen.
Ich verstehe das so, dass sich die Kündigung des Kooperations-Vertrags dann eher auf so Dinge auswirkt wie die festen Sitze für die Investoren-Seite im Aufsichtsrat und im Beirat der KGaA.

Wobei ich dann wiederum etwas unschlüssig bin, was das dann für Auswirkungen hätte. Der Aufsichtsrat wird ja in einer KGaA normalerweise von den Gesellschaftern gewählt. Und wenn ich da jetzt nicht völlig falsch liege, dann sind die 60% vom Hasan ja aktuell komplett stimmberechtigt (50+1 wird ja über die GF-GmbH formal sichergestellt). Wenn nun die (von mir vermuteten) Vereinbarungen im Kooperations-Vertrag über die Aufteilung der Sitze wegfallen, könnte dann der Hasan bei der nächsten AR-Wahl evtl sogar einfach alle 6 AR-Mitglieder bestimmen?
Und was ist mit dem Beirat? Das ist ja kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, dh der würde dann bei einer Kündigung des Kooperations-Vertrags komplett entfallen?

Es wäre schön, wenn hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen würde.
Leider musste ich gestern nach Ullas Vorstellung die Versammlung verlassen, ich hoffe aber dass die Konsequenzen der Kündigung vor der Abstimmung transparent diskutiert wurden, und nicht einfach nur reflexhaft der Stimmzettel gehoben wurde, weil es so schön nach einer Watschn für den Mecki ausschaut.


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