Umwandlung von Darlehen in Anteile (Forum)

Herbert, Wednesday, 16.11.2016, 20:33 (vor 3446 Tagen) @ Buchhalter

Richtig. Präzise gesagt nur aus dem 3. Satz des 11.6.3 b).

11.3.6 Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des
Verwaltungsrats einzuholen bei:
...
b) Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an Gesellschaften; Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über Satzungsänderungen;

Eher 2. Satz und da der 2. Teilsatz des 11.6.3 b).

b) Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an Gesellschaften; Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über Satzungsänderungen;

Beim 3. Satz handelt es sich eher darum zu verhindern, dass die Einflussmöglichkeiten des e.V. quasi über die "Hintertür" einer Satzungsänderung bei der KgaA verändert werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion