Mehr als 60% Sechzig (Forum)
mal eine ernsthafte frage: ist es so einfach die 50+1 regel der dfl auszuhebeln???
das kann ja wohl nicht sein...
Die 50+1 Regelung sagt, dass bei einer GmbH mit "normaler" Satzung mindestens 50+1, also die Mehrheit, die ausreicht etwas zu entscheiden (von z.B. Satzungsänderungen, hier gilt gesetzlich mindestens 70%) beim Verein verbleibt.
Bei einer anderen Gesellschaftsform wie z.B. GmbH & Co. KG a.A. muss die GmbH die als Geschäftsführer fungiert zu 100% beim e.V. bleiben. Bei den anderen Anteilen muss nur (da bin ich mir aber nicht ganz sicher) 1% beim e.V. verbleiben, evtl. braucht der e.V. dort auch gar keine Anteile.
Was bedeutet das in der Praxis: Du hast 100% der Anteile an der KG a.A. und damit steht Dir 100% der Gewinne (o.k., auch der Verluste) zu. Ich habe 100% der Anteile an der Verwaltungs-GmbH und damit darf ich entscheiden, was in der KG a.A. passiert. Also kurz gesagt, Du zahlst, ich entscheide. Da in diesem Fall ich der e.V. bin, passt für die DFL alles.
