Umwandlung von Darlehen in Anteile (Forum)
Was ist eigentlich, wenn die KgaA einfach neue Aktien für Ismaik ausgibt, sich also der Anteil des e.V. an der KgaA verringert, ohne dass er dazu eigene Anteile verkauft ? Besteht diese Möglichkeit auch ?
(Ich kenne mich bei so etwas überhaupt nicht aus.)
Ich denke schon, dass diese Möglichkeit bestünde. Und über kurz oder lang ist dies wohl auch gar nicht so unwahrscheinlich: Vielleicht sagt der Ismaik bald, "eure Genussscheine könnts behalten. Ich will Aktien mit Stimmrecht."Und dann werden sie das tun, weil sie halt von ihm abhängig sind.
Das ist nicht nur möglich, sondern grundsätzlich so.
Bei einer Kapitalerhöhung verkauft nicht der Verein seine Anteile, sondern die KGaA gibt neue Aktien aus und bekommt dafür den festgelegten Preis.
Sollen z.B. 5 mio Euro Darlehen getilgt werden, so bekommt Ismaik beispielsweise 1,25 mio Aktien(Nennwert 1 Euro) zum Ausgabekurs von 4 Euro pro Aktie.
Aber auch das muss lt. Satzung von den Mitgliedern erst genehmigt werden. Dies ergibt sich aus
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11.3.6 Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des
Verwaltungsrats einzuholen bei:
...
b) Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an Gesellschaften; Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über Satzungsänderungen;
...
Nach der Zustimmung des Verwaltungsrats ist bei den genannten Vorgängen – mit Ausnahme der in c) und e) aufgeführten Bestellungen beziehungsweise Wahlen – eine zusätzliche Zustimmung durch die Mitgliederversammlung erforderlich, wenn die Vorgänge oder Geschäfte nicht schon in der von der Mitgliederversammlung genehmigten Jahres-Haushaltsplanung ersichtlich waren beziehungsweise von der Mitgliederversammlung bereits im Vorhinein beschlossen wurden. Im Falle der Verweigerung einer Zustimmung durch die Mitgliederversammlung kann der Beschlussantrag durch ein Mitglied geändert und erneut auf der selben Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Wenn eine außerordentliche Mitgliederversammlung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, sind die Geschäfte unter Vorbehalt der Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung zu tätigen.
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