Umwandlung von Darlehen in Anteile (Forum)
Richtig. Präzise gesagt nur aus dem 3. Satz des 11.6.3 b).
11.3.6 Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des
Verwaltungsrats einzuholen bei:
...
b) Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an Gesellschaften; Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über Satzungsänderungen;
