Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister... (Forum)

Herbert, Wednesday, 01.07.2015, 17:36 (vor 3934 Tagen) @ harie

(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.[/i]


Und jetzt stellt sich die Frage ob in der Satzung steht, dass das Präsidium einladen darf oder nur das "eingetragene Präsidium"?


Der Herbert ist mal wieder zu Scherzen aufgelegt.
Aber die Leute sollen ja auch richtig informiert werden über die Verhältnisse in der Satzung unseres Vereins.

Mindestens zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam die im Vereinsregister eingetragen sein müssen.

Aber Du hast doch geschrieben, dass es reicht, wenn die Eintragung vor der Einladung beim Vereinsregister beantragt wird, oder hab ich da was falsch verstanden? Was gilt denn jetzt oder sollten wir doch lieber einen Anwalt fragen?


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