Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister... (Forum)
(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.[/i]
Und jetzt stellt sich die Frage ob in der Satzung steht, dass das Präsidium einladen darf oder nur das "eingetragene Präsidium"?
