Das ist (Forum)
nicht die Frage.
Die lautet, lag am 26.6.15 der Antrag auf Eintragung beim Register vor oder nicht?
Laufende Anträge bzw. Eintragungsverfahren sind nicht öffentlich und daher im öffentlichen Register nicht einzusehen. Das ist erst der Fall wenn der Rechtspfleger den Eintrag vorgenommen hat. In der Regel entspricht dann das Datum des Eintrag dem des Eingangs beim Registergericht.
Also kann es durch aus sein, dass die Eintragung selbst erst z.B. in einer Woche auf dem Registerauszug zu sehen ist, dann mit Datum der Eintragung 26.06.. Oder halt entsprechend früher, später oder gar nicht.
Sollten sie nicht eingetragen sein oder gewesen sein, dann könnts eng werden.
In der Email sind nur Schneider und Bay als Ladende genannt. Und die Einladung auf der HP, wo auch Altmann und Schmidt unterschrieben haben, zählt gemäß der Satzung in der Form nicht. Eine Internetseite gilt in Anlehnung an das BGB nicht als Textform.
Man sollte sie vielleicht wenigstens als .pdf oder .doc downloadbar machen und von der Tagesordnung aus verlinken. Dann könnt ma das noch irgendwie hinbiegen.
Wir werden sehn wie das noch weitergeht und ob es in diesem Jahrzehnt noch gelingt eine satzungsgemäß einwandfreie MV abzuhalten.
