Das ist (Forum)
nicht die Frage.
Die lautet, lag am 26.6.15 der Antrag auf Eintragung beim Register vor oder nicht?
Laufende Anträge sind im öffentlichen Register nicht einzusehen. Da ist erst der Fall wenn der Rechtspfleger den Eintrag vorgenommen hat. In der Regel dann versehen mit dem Eingangsdatum des Antrags.
Also kann es durch aus sein, dass die Eintragung selbst erst z.B. in einer Woche auf dem Registerauszug zu sehen ist, mit Datum der Eintragung 26.06. oder früher.Sollten sie nicht eingetragen sein, dann könnts eng werden. Weil die Einladung auf der HP wo auch Altmann und Schmidt unterschrieben haben zählt gemäß der Satzung so nicht. Eine Internetseite gilt in Anlehnung an das BGB nicht als Textform.
Wir werden sehn wie das noch weitergeht und ob es in diesem Jahrzehnt noch gelingt eine satzungsgemäß einwandfreie MV abzuhalten.
Das Jahrzehnt is ja noch lang. Wer weiß, in welcher Liga wir dann bis zur MV spielen!
