Mir kommen die Tränen vor Rührung! (Forum)

Lüngerl, Sunday, 16.11.2014, 16:12 (vor 4165 Tagen) @ harie

Um Rechtssicherheit geht es den Herren also? Ist das nicht nett? Kaum zu fassen. Da will einer nur das Allerbeste für den Verein, steckt voll edler Motive. Gibt Tipps und Hinweise wo er kann. Und was ist der Dank? Nichts als böse Verleumdung. "harie" als die heilige Jungfrau von Giesing im selbstlosen Kampf gegen alle Tyrannei. Warum will das nur nie einer sehen?

Alle Menschen, mit denen ich bislang über euren Fall gesprochen hab, halten dich für einen unfassbar eitlen und selbstverliebten Rechthaber, der gerne mit seinem juristischen Halbwissen prahlt, nichts auf die Reihe kriegt, aber überall seine Pfoten drin hat.

Sie müssen sich irren.

Erzählt doch mal. Was bewegt Euch? Was sind Eure Ziele?


Ich glaube nicht, dass Kirmaier hier schreiben wird.
Also wirst Du darauf hier wohl keine Antwort bekommen was die Klage betrifft.

Was muss passieren damit der Zwist beigelegt werden kann?


Die Herstellung der Rechtssicherheit.
Die kommende DV beruht ja darauf, dass man sich auf die vorläufige Vollstreckbarkeit des LG-Urteils beruft. Damit Rechtsicherheit auch für den Fall herstellen will, dass das OLG dieses Urteil bestätigt wobei dann die alte Satzung(Stand 11.04.2011) gilt.

Also eine nach alter Satzung einwandfrei geladene und abgehaltene DV mit Wahl des Vorstandes und Verabschiedung der Satzungsneufassung in der Version vom 25.04.2014. Allenfalls korrigiert bei unsinnigen Zeitangaben in den Übergangsbestimmungen(z.B. vorgeschriebene WA-Wahl in der MV 14) und redaktionellen Fehlern(Rechtschreibung, Interpunktion etc.), aber keinesfalls inhaltliche Änderungen(z.B. Belassen von Änderungen auf der MV13).

Macht man das so, kann man einem Urteil des OLG gelassen entgegen sehen.
Man kann sich dann nur noch fragen ob es so schwer war das nicht bereits Ende 2013 gemacht zu haben, um es zu einer Klage gar nicht erst kommen zu lassen. Oder wenigstens nach dem 13.06.2014, um ein beiderseitiges Berufungsverfahren zu vermeiden. Dieses Vorgehen eine DV nach alter Satzung abzuhalten und damit die Herstellung der Rechtssicherheit selbst in die Hand zu nehmen, wurde bei dem Treffen am 13.06.2014 bereits als möglicher Lösungsweg vorgeschlagen. Mit dem Unterschied, dass zu diesem Zeitpunkt noch die Verabschiedung einer fehlerbereinigten Satzungsneufassung möglich war. Das ist nun anders, weil das AG München die Verabschiedung der Fassung vom 25.04.13 mit Ausnahme der Übergangsregelungen vorschreibt.

Macht man das nicht so, und das Gericht gibt Kirmaier Recht, dann besteht natürlich weiterhin die Gefahr, dass die beabsichtigte Herstellung der Rechtssicherheit durch erneute Fehler bei der Vorbereitung und Ladung der DV14 und Wahl, eben genau dadurch wieder nicht hergestellt wurde und vom LG einkassiert werden könnte.


Solltest Du jetzt erwartet haben irgendwas über eine Bande oder Erpressung zu erfahren, dann muss ich dich enttäuschen. Beides existiert nicht. Höchstens in den Köpfen jener, in deren Weltbild es einfach zu schön passen würde bestimmte Personen als Nestbeschmutzer entblößen zu können.


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