KEINE REVISION! (Forum)

Zahlenlöwe, Friday, 14.03.2014, 11:37 (vor 4397 Tagen) @ sagax

ich schicke meine Postings (auch) schneller ab als zu Ende gedacht. Natürlich besteht seitens des BGH die Möglichkeit der Zurückverweisung an eine andere Kammer, wenn der Senat zu der Auffassung gelangt, dass der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt worden ist. Und auch davor könnte man beim FCB/Hoeness Angst haben. Je schneller der Deckel drauf ist um so sicherer kann man sich sein, dass Ruhe einkehrt. Investigativer Journalismus wird dadurch nicht gestoppt, Rechtsverfolgung sehr wohl, und vielleicht stehen ja noch ein paar wichtige Verjährungen an, deren Eintritt herbeigesehnt wird.


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