KEINE REVISION! (Forum)

Zahlenlöwe, Friday, 14.03.2014, 11:12 (vor 4401 Tagen) @ Busfahra_

was natürlich auch stimmt und ich nicht beachtet habe (da oben). Es ist keine Tatsacheninstanz, also steht von Anfang an der Verfahrensgegenstand fest, und es wird nur noch überprüft, ob die Rechtsanwendung, Paragraphen wie Ermessen, rechtsfehlerhaft oder rechtsfehlerfrei war.

Dann war es die Erkenntnis der Chancenlosigkeit einer Verbesserung des Urteils und die Angst vor einer Verschlechterung, falls das Material auch eine höhere Strafe hergibt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion