KEINE REVISION! (Forum)
Aber nicht, daß die AT jetzt im Leopardenkleid auf High Heels vor die Presse tritt und das Einlegen der Revision durch die StA verkündet...
Ich hoffe sie tuts. Das stinkt, stinkt, stinkt zum Himmel.
Aber selbst wenn die StA in Revision geht, wird damit keine weitere Aufgeklärung betrieben. Sie können sich höchstens darüber beschweren, dass H. nicht wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilt wurde oder über das Strafmaß. Schlimmstenfalls (für H.) gibt's dann eine etwas höhere Strafe, aber ansonsten ändert sich dadurch gar nichts.
