Mr Herbert? „SZ“: „Sieben Forderungen von Hasan Ismaik“ (Forum)
In der “Exit-Unterstützung” forderte Ismaik aber doch vom e.V., dass er im Rahmen eines Verkaufs von Ismaiks Anteilen auf sein Vorkaufsrecht verzichtet. Im Kooperationsvertrag ist bekanntlich geregelt, dass der e.V. das Recht hat, einem Interessenten, der einen höheren Preis als ein von Ismaik akquirierter Kaufinteressent bietet, dessen Anteile zu verkaufen. Dieser Punkt könnte zum Tragen kommen, wenn Ismaik seine Anteile zu einem sehr niedrigen Preis veräußern will und der e.V. einen potentiellen Käufer an der Hand hätte, der bereit wäre, mehr zu bezahlen.
Und genau diese Forderung ist aktuell nicht mehr in den Verträgen enthalten, daher meine Anmerkung die Klarstellung von Hasan und auch die Artikel zu dem Thema und auch die Grundlage für die Diskussion hier.
PS: Einen Verzicht auf ein Vorkaufsrecht könnte das Präsidium schon aus (lt. Präsidium) Satzungsgründen nicht unterschreiben wobei hier die Meinungen auseinander gehen. Wir haben in der Satzung folgendes als "im Innenverhältnis" mindestens im Nachgang (also nach der Genehmingung durch den Verwaltungsrat und die Unterschrift durch das Präsidium) durch die Mitgliederversammlung zu genehmigen:
"Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und Veräußerung von
Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der Beteiligungsquote und
Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an Gesellschaften;
Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über
Satzungsänderungen;"
Und da sind jetzt ein paar Dinge, die zumindest "interpretierbar" sind in der Satzung:
1. was passiert wenn die Mitglieder erst im Nachgang gefragt werden und dann "nein" sagen? Ich sehe das so, dass alle Genehmigungen nur "unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitglieder erfolgen dürfen" aber das steht da nicht explizit und daher könnte (hab das noch nicht diskutiert das ganze auch so sehen das ein Vorbehalt nicht notwendig ist, da ja nur "im Innenverhältnis" zu beachten und dann kann man zwar "nein" sagen - als Mitgliederversammlung bzw. als "Verein" - aber das hat halt dann nur die Auswirkung, das man evtl. das Präsidium irgend wie "haftbar" machen könnte, aber das macht man nicht bzw. ist auch schwer durchsetzbar.
2. gilt dieser Passus auch für den Verzicht auf Vorkaufsrecht? Oder anders gefragt: Veräußert man mit dem Verzicht auf Vorkaufsrechte Anteile? Eher nein und damit bräuchte dieser Verzicht halt weder die Zustimmung des Verwaltungsrats und auch nicht der Mitgliederversammlung. So würde ich das sehen aber der Verwaltungsrat und auch das Präsidium sieht das (zumindest aktuell) anders.
3. gilt halt alles "nur" im Innenverhältnis - siehe 1. und damit irgend wie keine echte "Mitbestimmung" bzw. im schlimmsten Fall sind wir nachher schlauer als vorher und das ist dann nicht so wirklich gut.
Eigentlich müsste man die, die die Satzung geschrieben haben "schimpfen" aber irgend wie gefällt mir der Ansatz auch nicht so richtig
und weg sind die Probleme mit dem schimpfen auch nicht und geändert ist die Satzung dadurch auch nicht.
Aber evtl. sollten wir uns, gerade auch wenn man das Thema Tochtergesellschaft und deren Tochtergesellschaften im Thema "Stadiongesellschaft" doch noch mal ein paar Gedanken zur Satzung machen und die Rechte der Mitglieder etwas klarer definieren. Nur damit nicht das Thema "Es kommt immer darauf an wie man eine Satzung lebt." doch noch mal aktuell wird und die Mitglieder da dann eine Überraschung erleben.
