Gründung einer Stadion-Betriebsgesellschaft geplant (Forum)

Herbert, Thursday, 30.04.2026, 08:16 (vor 2 Tagen) @ Romirei

Egal ob 50+1 oder nicht, die KgaA entscheidet als Mieter was sinnvoll für die KgaA ist. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber eine 50+1 Entscheidung des e.V. zu gunsten einer GmbH (egal was die jetzt macht, muss ja nicht ein Stadion sein) die dem e.V. gehört und damit praktisch zu Lasten eines oder mehrere anderer Gesellschafter und das ohne "sportlichen Bezug" wäre zumindest "interessant". Daher würde ich jetzt bei 50+1 oder nicht 50+1 von einer ähnlichen Situation ausgehen, aber im schlimmsten Fall regeln so was halt Anwälte.


Gem. Koop-Vertrag sind Geschäfte zwischen der KGaA und den Gesellschaftern, vom nicht betroffenen Gesellschafter Zustimmungspflichtig.

Da jetzt nicht alles was im Koop-Vertrag steht auch immer eingehalten wurde ist das halt ein Vertrag der schon mehrmals nicht eingehalten wurde und daher auch mein Statement bzgl. der Anwälte.


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