Gründung einer Stadion-Betriebsgesellschaft geplant (Forum)
Egal ob 50+1 oder nicht, die KgaA entscheidet als Mieter was sinnvoll für die KgaA ist. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber eine 50+1 Entscheidung des e.V. zu gunsten einer GmbH (egal was die jetzt macht, muss ja nicht ein Stadion sein) die dem e.V. gehört und damit praktisch zu Lasten eines oder mehrere anderer Gesellschafter und das ohne "sportlichen Bezug" wäre zumindest "interessant". Daher würde ich jetzt bei 50+1 oder nicht 50+1 von einer ähnlichen Situation ausgehen, aber im schlimmsten Fall regeln so was halt Anwälte.
Gem. Koop-Vertrag sind Geschäfte zwischen der KGaA und den Gesellschaftern, vom nicht betroffenen Gesellschafter Zustimmungspflichtig.
Nachdem die Stadiongesellschaft mehrheitlich im Besitz des eV bleiben soll, muss HAM einem evtl Mietvertrag zwischen der neuen „Stadion GmbH“ und der KGaA zustimmen…
Das ist ja auch der Grund, warum der Erbpachtverrrag nicht so einfach gesplittet werden konnte, auch wenn manche behauptet haben, das Präsidium hätte es den Geschäftsführern nur anweisen brauchen…
Selbst die Anweisung die Kosten für den Bau der Halle einfach ins Budget einzupreisen, ging nicht, weil es für Fortführungsprognosse
auch die Zustimmung von HAM bedarf und HAM dann die notwendige Kreditlinie verweigerte…
Aber bist Du nicht immer offen für neue Investitionsmöglichkeiten?
Ich würde auch einer 25000€ GmbH ohne Sicherheiten Millionen zur Verfügung stellen…
