Gründung einer Stadion-Betriebsgesellschaft geplant (Forum)

trybuna cmentarna, Wednesday, 29.04.2026, 20:53 (vor 3 Tagen) @ Herbert

Aber was anderes. Nachdem der KO Vertrag immer wieder hinten runter fällt. Wie würde sich der auf die geplante Gesellschaft bei Fall von 50+1 auswirken? Quasi braucht es ja einen langjähringen, verlässlichen (hihi) Mieter der betreffenden Immobilie. :-D


Egal ob 50+1 oder nicht, die KgaA entscheidet als Mieter was sinnvoll für die KgaA ist. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber eine 50+1 Entscheidung des e.V. zu gunsten einer GmbH (egal was die jetzt macht, muss ja nicht ein Stadion sein) die dem e.V. gehört und damit praktisch zu Lasten eines oder mehrere anderer Gesellschafter und das ohne "sportlichen Bezug" wäre zumindest "interessant". Daher würde ich jetzt bei 50+1 oder nicht 50+1 von einer ähnlichen Situation ausgehen, aber im schlimmsten Fall regeln so was halt Anwälte.

Bei Fall von 50+1 regeln das keine Anwälte mehr, sondern da gehört die KGaA dann sowieso der HAM laut KO Vertrag. Bloß weil man nicht mehr darüber spricht, bleibt dieses Damoklesschwert ja trotzdem bestehen.


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