Wichtig und richtig! (Forum)

tomtom, Saturday, 22.11.2025, 11:36 (vor 15 Tagen) @ Kraiburger

Wurden Griss je presserechtliche Verstöße nachgewiesen, was ist in dieser Richtung dokumentiert? Will man etwa nur vermeintlich wohlgesonnene Medien zur Berichterstattung zulassen und diesen formal unbescholtenen Journalisten nicht? Reichen die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe wirklich dazu, so ein hierzulande hohes Gut wie die Pressefreiheit als Verein einzuschränken? Da steht der Verein – einmal mehr, leider – ganz schnell in der Öffentlichkeit sehr negativ da, da bliebe was hängen. Sponsoren etc. würden sich vielleicht darüber mokieren, weil auch sie Schaden nehmen würden; und ja, wir haben beim e.V. nahezu keine Pressearbeit (braucht es ja eigentlich auch nicht unbedingt und würde nur einiges kosten) und bei der KGaA ist man ziemlich auf den Sport konzentriert und mit solchen Lagen schnell überfordert.

Daher hoffe ich nur, dass alles formal völlig korrekt und nachvollziehbar geregelt wird, solche Dauereskalationen kann man einfach nur schwer verkraften und die kosten allen Beteiligten nur Geld und Nerven, vom negativen Image ganz zu schweigen, da wurden mitunter tolle neue Angebote in den letzten Jahren geschaffen, das geht wenn vom e.V. die Rede ist leider völlig unter.

Sorry, ich möchte da nur kurz antworten, bin zurzeit immer noch ziemlich im Stress (tja, wer sich durch die Löwen-Bar ablenken lässt ...), ich bin auf jeden Fall gegen Maßnahmen, die auch nur ansatzweise die Pressefreiheit von Griss einschränken. Meine Haltung, meine Skepsis gegenüber seiner Arbeit ist ja bekannt, ich habe vor Jahren auch mal öffentlich bei X (damals noch Twitter) gesagt, dass seine Art von Journalismus eine Schande für den Beruf ist, trotzdem ist es okay, wenn man das toleriert.

Die hochgelobte KI beschreibt Pressefreiheit wie folgt:

Pressefreiheit ist das Grundrecht, seine Meinung ohne staatliche Einmischung frei zu äußern, zu verbreiten und sich zu informieren. Sie ist ein Eckpfeiler der Demokratie, der sicherstellt, dass Journalisten ihre Arbeit frei ausüben können und die Öffentlichkeit Zugang zu vielfältigen Informationen hat. Das Grundgesetz (Art. 5 GG) garantiert diese Freiheit, schränkt sie jedoch durch Gesetze ein, die beispielsweise den Jugendschutz und die Persönlichkeitsrechte betreffen. 


Darin ist nicht beschrieben, dass ein Fußballverein jederzeit dazu verpflichtet ist, einem ihm unangenehmen Blogger stets Zugang zu Informationen zu geben hat. Da ist lediglich beschrieben, dass der Staat ihm das Betreiben einer journalistischen Arbeit nicht verbieten kann.

Sollte 1860 ihm die Akkteditierung verweigern, ihm Informationen vorenthalten oder den Kontakt zu Angestellten untersagen, so ist er doch ihm noch berechtigt, einen Blog zu betreiben.

Ich sehe hier keine Einschränkung im Sinne der Pressefreiheit. Die ich ungeachtet dessen natürlich für sehr wichtig erachte.

Eintrag gesperrt
491 Views

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion