BVG: Länder dürfen Polizeieinsätze bei Vereinen abkassieren (Forum)
Eine Frage wäre doch, kann ich eventuell eine Privatfirma zum Fanverprügeln engagieren wenn die das günstiger machen als die Polizei, wegen freier Marktwirtschaft oder so
Das geht doch jetzt schon. Da braucht es kein BVG Urteil.
Das dürfte so einfach nicht gehen. Wie soll denn eine Privatarmee z.B. unter unmittelbarem Zwang die Candidstr. sperren? Da müsste doch streng genommen die Polizei eingreifen und so etwas unterbinden (nur, um ggf. dann selber die Sperrung durchzuführen). Ein Sicherheitsdienst kann halt beispielsweise keinen Verwaltungsakt erlassen. Da könnten sich ganz interessante Rechtsfragen stellen.
Anders sähe es natürlich da aus, wo der Verein Hausrecht hat, also IM Stadion. Dort sollte man künftig alles nur mögliche tun, diese überteuerten Schlägertrupps draußen zu halten.

