Eigene Erfahrung - es gähd hoit ned! (Forum)
Eigentlich ganz einfach. Eine öffentliche Gaststätte kann ordentlich verpachtet werden. Für den Betrieb brauchst Du die Genehmigung des KVR. Dafür sind viele Auflagen einzuhalten. Von der Schankanlagenreinigung, bis zur Personaltoilette und separatem Handwaschbecken. Vor allem in der Küche gibt es ein strenges Reglement.
Der "Kiosk" ist dagegen die intern organisierte Ausgabe von Getränke und evtl. einfachen Speisen von Mitgliedern für Mitglieder und der Gäste (Gastmannschaften). Haken: Die Orga und ein paar steuerrechtliche Fragestellungen. Letztlich wird damit kein Überschuss erzielt, sondern nur eine Rücklage für Neu- oder Ersatzinvestitionen gebildet. Und die aktiv mithelfenden Mitglieder brauchen den Hygieneschulungsnachweis.
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Sechzig München gibt's nur in Giasing!
