Umbau nimmt Fahrt auf, das ist der neue VIP Bereich (Forum)
D.h., entweder der Bebauungsplan gibt die Höhe des Turms schon her oder er müsste für diesen Turm geändert werden. Und wenn man das tut, würde die neue maximale Höhenentwicklung auch für das Sechzger gelten. Vorausgesetzt beide Grundstücke liegen im Bereich des gleichen Bebauungsplans. Ist das so, oder gibt es eine Bebauungsplangrenze dazwischen?