Umbau nimmt Fahrt auf, das ist der neue VIP Bereich (Forum)
Wenn ich das im Bayernatlas (tut mir leid, das Ding heißt nun mal so) anschaue, dann liegt sowohl das GWS als auch der Gentrifizierungsturm im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der regelt dann auch die zulässigen Höhen. Auf die Höhe der umliegenden Bebauung kommt es dabei nicht an.
Um deutlich höher zu bauen, als es der aktuelle BPL erlaubt, muss dann eben der BPL geändert werden. Im Verfahren gibt es die üblichen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit.
