Thema Vereinsausschluss (Forum)

United Sixties, Thursday, 11.03.2021, 19:46 (vor 1934 Tagen) @ friedhofstribüne

Geb dir doch Recht. In diesem Falle sollte die MV das öffentlich ( auf Antrag) behandeln und dann den ggf. gesamten involvierten Vorstand oder Beisitzer wenigstens zum Vereinsaustritt auffordern. Das gilt dann wohl auch für die vermutlich mitwissende Ehefrau .


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