Thema Vereinsausschluss (Forum)
Geb dir doch Recht. In diesem Falle sollte die MV das öffentlich ( auf Antrag) behandeln und dann den ggf. gesamten involvierten Vorstand oder Beisitzer wenigstens zum Vereinsaustritt auffordern. Das gilt dann wohl auch für die vermutlich mitwissende Ehefrau .
