Onlinewahlen (Forum)

harie (ohne R), Friday, 31.07.2020, 18:02 (vor 1365 Tagen) @ United Sixties

Die 2 MVs beim KSC die online durchgeführt wurden, waren unabwendbare MVs und deshalb auch außerordentliche(!!!).

- Im Mai ging es um die Abwendung der Insolvenz der KSC KGaA.
Da eine Präsenzveranstaltung nicth möglich war musste online abgestimmt werden.
Erst vor Stattfinden der Versammlung stand fest, dass die Insolvenz auch abgewendet werden konnte ohne dass mehr als 25% der Anteile der KGaA abgegeben werden müssen.
Deshalb wurde aus der ao MV eine reine Infoveranstaltung ohne Abstimmung.

- Die weitere ebenfalls außerordentliche MV von dieser Woche hatte ebenfalls nur einen Zweck. Die Neuwahl des Präsidenten. Und auc hdas nur weil der alte zurückgetreten war und laut KSC Satzung dann umgehend eine Neuwahl stattfinden muss!

§17 Nr. 1.
Scheidet ein Mitglied aus dem Präsidium im Laufe der Wahlperiode vorzeitig aus, hat unverzüglich eine Nachwahl durch die Mitgliederversammlung zu erfolgen.

Also diese außerordentlichen MVs mussten im Vereinsinteresse stattfinden!

Und genau für solche Gründe wurden die zeitlich auf 31.12.20 befristeten Lockerungen im Vereinsrecht erlassen.
Nicht Sinn der Lockerungen ist, diese zu nutzen um übliche vereinsrechtliche Verfahrensweisen zu unterwandern oder irgendwelche Revolutionen anzuzetteln.


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