München baut (Forum)

Busfahra_, Thursday, 09.07.2020, 16:05 (vor 2194 Tagen) @ Kraiburger

Am 30. Juni 2019 wurde die Machbarkeitsstudie von AS+P veröffentlicht, im Anschluss daran fasste der Stadtrat am 24. Juli 2019 den Beschluss, einen Antrag auf Bauvorentscheid zu erarbeiten. Darin fragt der Bauherr (Referat für Bildung und Sport) bei der Genehmigungsbehörde (Planungsreferat / Lokalbaukommission) nach, ob gewisse Grundparameter einer Baumaßnahme genehmigungsfähig sind, z.B. die Gebäudehöhe und die Abstandsflächen. Der Antrag auf Bauvorentscheid wurde Ende Dezember 2019 fertiggestellt und am 23.01.2020 veröffentlicht. Bis 24. Februar 2020 hatten betroffene Anwohner die Möglichkeit, Einwendungen gegen die geplante Baumaßnahme einzubringen. Wie bereits erwähnt, gab es wohl etwa ein Dutzend Einwendungen. Auf Basis des Antrags sowie der vorgebrachten Einwendungen entscheidet die Genehmigungsbehörde innerhalb von drei Monaten, ob dem Antrag auf Bauvorentscheid komplett oder teilweise stattgegeben wird oder nicht. Anschließend bestünde die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zivilrechtlich zu klagen.

Wichtig: Sollte der Antrag auf Bauvorbescheid positiv beschieden und rechtswirksam werden, kann im weiteren Verlauf des Bauprojekts gegen die im Vorbescheid genehmigten Maßnahmen nicht mehr geklagt werden.

Ergänzung:
Die Dreimonatsfrist, in der die Genehmigungsbehörde (LKB) über den Antrag auf Bauvorbescheid entscheiden soll, ist nicht bindend. Wenn's länger dauert, hätten die Verfahrensbeteiligten (Anwohner und RBS) aber wohl die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage - was aber niemand machen wird.
Klar ist, dass Corona diese Verwaltungsakte nicht unbedingt beschleunigt. Und klar ist auch, dass es der LBK bei solchen Genehmigungsverfahren grundsätzlich nicht sonderlich pressiert. Für die spielt's ja keine Rolle, wann da ein Ergebnis vorliegt.

Aber irgendwann in den nächsten Wochen sollten sie vielleicht schon mal langsam in die Pötte kommen.


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