Kannst dir Zeit lassen (Forum)
denn wenn du nichts machst scheint folgendes zu gelten:
Kurze Fristen gibt es dabei nicht. Der Rückzahlungsanspruch verjährt regelmäßig, also innerhalb von 3 Jahren. Bei Veranstaltungen, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, können Sie Ansprüche also bis zum 31.12.2023 geltend machen.
Das ist doch perfekt.
Da kann man die DK gemütlich verfallen lassen, und wenn sich der dicke Geldverleiher zu breit macht verlangt man einfach die Kohle zurück.
