Kannst dir Zeit lassen (Forum)
denn wenn du nichts machst scheint folgendes zu gelten:
Kurze Fristen gibt es dabei nicht. Der Rückzahlungsanspruch verjährt regelmäßig, also innerhalb von 3 Jahren. Bei Veranstaltungen, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, können Sie Ansprüche also bis zum 31.12.2023 geltend machen.
