Daher also #5 des Präsidiums in den FAQ (Forum)

Irxnschmalz, Tuesday, 10.12.2019, 08:15 (vor 1593 Tagen) @ harie (ohne R)

https://tsv1860.org/2019/09/09/haeufig-gestellte-fragen-zum-profifussball/

05: Warum möchte der Verein keine weiteren Darlehen mehr zur Finanzierung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA bei Hasan Ismaik aufnehmen?

Die Aufnahme weiterer Darlehen bei unserem Mitgesellschafter würde das finanzielle Problem der Gesellschaft nicht lösen. Sie darf keine neuen Schulden mehr machen. Jede weitere Verschlechterung der Eigenkapitalquote ist dringend zu vermeiden.

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harie (ohne R):

1. Die Fälligkeit von Darlehen hat nichts mit der Verschlechterung der EK Quote zu tun und auch nicht mit den DFB-Strafen. Hierbei gehts nur um die Frage kann mans zahlen oder nicht. Also um die Fage nach der Liquidität bzw. Insolvenz.

Die EK Quote hatte sich ja bereits mit der Aufnahme der Darlehen verschlechtert.
Formel:
Eigenkapital + Fremdkapital(Darlehen, Verbindlichkeiten) = Gesamtkapital
Eigenkapital : Gesamtkapital x 100 = EK-Qoute in %
Z.B: EK 250.000 FK 750.000 GK 1.000.000 EK-Quote=25%

Also, bereits mit Aufnahme eines Darlehen steigt das Fremdkapital was zu einem Sinken der EK Quote führt.


2. Eine Verschlechterung des EK egal ob positiv oder bereits negativ tritt ein, wenn Verluste gemacht werden und diese Verluste nicht durch EK-Maßnahmen finanziert werden. Völlig unabhängig von etwaigen Fälligkeiten.
Bemessungszeitraum in der Lizenzierung ist hierfür jeweils der 31.12.t(aktuelles Jahr) zum 31.12.t-1(Vorjahr). Im Fall der KGaA also jeweils die Halbjahresabschlüsse 2018 und 2019.


Bei den Sanktionen geht es um die Verschlechterung des negativen EK und einer nicht erfolgten Verbesserung.

Es werden also 2 Dinge gefordert:

1. Eine Verbesserung bei negativem EK.

2. Keine weitere Verschlechterung bei negativen EK.


z.B: Es wird anhand der Abschlüsse festgestellt

zu 1. Verbesserung
es erfolgte keine Verbesserung des negativen EK
Also Strafe in Höhe von 10% der sanktionsfähigen Zielverfehlung
z.B:
negatives EK am 31.12.2018 = -10.000.000
negatives EK am 31.12.2019 = -12.000.000
5% geforderte aber nicht erfolgte Verbesserung = 500.000. Daraus 10% Strafe = 50.000

zu 2. Verschlechterung
Verlust im 1.Halbjahr 2019(= 2.Geschäftshalbjahr der Vorsaison) 1.000.000
Verlust im 2.Halbjahr 2019(= 1.Geschäftshalbjahr der aktuellen Saison) 1.000.000
sanktionsfähige EK Verschlechterung = 2.000.000
Strafe 5% bei bei Ersttäter aus 2.000.000 = 100.000
10% bei Wiederholungstäter aus 2.000.000 = 200.000

Gesamtstrafe
Ersttäter 100.000 + 50.000 = 150.000
Wiederholer 200.000 + 50.000 = 250.000

Um einer Strafe komplett zu entgehen, hätte man hier als Wiederholungstäter also 500.000(Verbesserung) und 2.000.000(Verschlechterung) in EK wandeln müssen.

Zahlen sind natürlich zur Vereinfachung erfunden aber das Prinzip wird hoffentlich deutlich.
Und, dass man allein aufgrund der in der Presse genannten Strafe nicht darauf schliessen kann, dass in der Saison 19/20 bereits 4,8 Mio Verlust gemacht wurden.


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