Satzungsänderung beim BFV trifft Ismaik ins Mark? (Forum)

Schreihals salvatorisch, Thursday, 24.05.2018, 08:21 (vor 2945 Tagen) @ Sacklzement

Den Kooperationsvertrag berührt die Änderung m.E. insofern, als darin (Zitat) geregelt ist: "Der e.V. darf keine Lizenz für eine erste Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb einschließlich der Dritten Liga und der Regionalliga beantragen. Ausdrücklich auch nicht im Falle einer Insolvenz der KGaA."

Dieser Passus hat sich dann mit Sicherheit erledigt.


Durch die Satzungsanpassung des BFV kollidiert der zitierte Passus aus dem Kooperationsvertrag mit dem Verbandsrecht.


Wenn das so ist, sollte die Salvatorische Klausel greifen, wonach ein nicht haltbarer Vertragsbestandteil durch das rechtlich und wirtschaftlich Gewollte ersetzt wird. Das wäre dann wohl, dass der Verein keine EIGENE erste Mannschaft in diesen Ligen anmelden darf.


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