Satzungsänderung beim BFV trifft Ismaik ins Mark? (Forum)

harie(unangemeldet), Wednesday, 23.05.2018, 14:41 (vor 2915 Tagen) @ Sacklzement

Sie haben insofern damit zu tun, dass schon klar gestellt werden sollte, dass auch bisher nur Vereine Mitgleid beim BFV sein konnten. Und sich durch die Satzungsänderung beim BFV für die KGaA nichts ändert.

Auch, dass deshalb die Änderungen der BFV-Satzung, keine Änderungen auf die Auswirkung des Kooperationsvertrages haben.
Ich denke dass darauf auch der Fehler im Gedankengang beruht.

Zielführender ist hier wohl eher die Begriffsklärung der Insolvenz.
Und da sehe ich es so:
Das Spielrecht bzw. das Antragsrecht für die Lizenz ist bei der KGaA solange sie existiert bzw. keine Rückübertagung auf den e.V. erfolgt. Also auch bei Insolvenz der KGaA, solange diese nicht im Laufe eines Insolvenzverfahrens liquidiert bzw. aus dem HR gelöscht ist. Erst dann, wenn es die KGaA auch faktisch nicht mehr gibt, fällt das Spielrecht bzw. Antragsrecht auf eine Lizenz, automatisch wieder auf den e.V. zurück.
Sowohl bei DFL, DFB als auch BFV.

Dieser Abschnitt des Kooperatiosvertrages hat also mit dem Verbandsrecht selbst nichts zu tun. Das wäre nur der Fall wenn der BFV grundsätzlich keine Kapitalgesellschaften zur Teilnahme am Spielbetrieb zulassen würde. Aber es wurde ja genau das Gegenteil geregelt.

Danke! Ich verstehe dich schon, nur haben deine Ausführungen kaum Bezug zur von mir aufgeworfenen Frage:

Den Kooperationsvertrag berührt die Änderung m.E. insofern, als darin (Zitat) geregelt ist: "Der e.V. darf keine Lizenz für eine erste Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb einschließlich der Dritten Liga und der Regionalliga beantragen. Ausdrücklich auch nicht im Falle einer Insolvenz der KGaA."

Dieser Passus hat sich dann mit Sicherheit erledigt.


Durch die Satzungsanpassung des BFV kollidiert der zitierte Passus aus dem Kooperationsvertrag mit dem Verbandsrecht.

Die gern erzählte Geschichte "wir dürften doch nicht mal im e.V. eine erste Mannschaft anmelden, ohne Ismaik geht gar nichts" ist (solange 50+1 besteht) damit nicht mehr haltbar.

Richtig?


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