Satzungsänderung beim BFV trifft Ismaik ins Mark? (Forum)

harie(unangemeldet), Tuesday, 22.05.2018, 22:31 (vor 2916 Tagen) @ Sacklzement

Mit der Satzungsänderung erfolgt eine Anpassung der Satzung des BFV an die des DFB durch Übernahme des §16c. Hier ist das Lizenz-Antragsrecht für Kapitalgesellschaften geregelt. Sprich die 50+1 Regel.
Sag mers mal so. Es wird damit die 2017 eingeleitete Konkretisierung vollendet.

Es ändert sich also erst mal nichts und es hat auch keine Auswirkung auf den Kooperationsvertrag. Da hier nur geregelt ist was pasiert wenn diese 50+1 Regel wegfällt.
Da der BFV an die Regularien des DFB gebunden ist, würde die 50+1 Regel nicht nur im DFB wegfallen, sondern folglich auch in den Landesverbänden.


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