Berufung ? (Forum)
Wenn ich mir allerdings den Absatz "Denn Reinhard H. war bereits vor dem Spiel mehrfach vorbestraft. Körperverletzung, Beleidigung, Drogen. Zwei Bewährungsstrafen liefen." durchlese, dann geht Reinhard H. ja nicht für den Stangenwurf ins Gefängnis, sondern die Bewährungsstrafen werden fällig, zumindest lese ich das so. Kann mich natürlich irren, da ich in dem Thema keine Erfahrung habe.
Sehe ich auch so. Die Strafe 1 Jahr 9 Monate dürfte die Summe aus Allem sein.
genau, die delikte werden zusammengelegt und die bewährung aufgehoben, bei alleininger strafe unter 2 jahren wäre moch bewährung möglich, auf drunf der vordelikte aber nicht. zur begründung, hergott manchmal setzt das hirn halt aus ....
