Zerschlagung: Bayern-Ultras am Ende? (Forum)
Bei Stadionverboten handelt es sich um Hausverbote im gesamten DFL-Bereich, welche auch aufgrund ohne polizeiliche Ermittlungen vergeben werden können, sozusagen "auf Verdacht".
Ein Stadionverbot ergeht nicht automatisch überörtlich. Vgl. hierzu und zum Folgenden:
http://www.dfb.de/uploads/media/Richtlinien_zur_einheitlichen_Behandlung_von_Stadionverboten_Stand_Juli_2012.pdf
Ohne polizeiliche Ermittlungen: Logisch! Wie bereits dargestellt. Es geht um Zivilrecht nicht um Strafrecht.
Aufhebungen des Stadionverbots können allerhöchstens durch einen Freispruch vor Gericht erwirkt werden. Gibt es keine Anklage, dann gibt es verständlicherweise auch keinen Freispruch und damit keine Aufgebung des SV.
Nein. Siehe §§ 5a, 6 und 7.
Stadionverbot bedeutet auf eine bestimmte Zeit von sämtlichen Veranstaltungen im DFL-Bereich, incl. Länderspielen und Beiteiligung von DFL-Vereinen an internationalen WEttkämpfen (incl Freundschaftsspielen) ausgeschlossen zu sein.
Nicht zwingend von allen, aber ok.
In diesem Fall trifft das auf 55 Personen zu, die der FC Bayern los haben will, ohne dass gegen sie etwas vorliegt.
Mag sein. Die Roten wollen sich wohl von ihren "Problemfans" befreien und mehr gut zahlende Kundschaft hereinlassen.
Wer für jemandem Stadionverbot fordert nur weil dieser Anhänger vom Schmutz ist, der hat meines Erachtens nicht mehr alle Tassen im SChrank!
Natürlich. Das war nicht Ernst gemeint. Jedenfalls nicht von mir.
Das ist der selbe FC Bayern, der seinen Präsidenten hält, da "es in Deutschland schließlich die Unschuldvermutung gibt!".
Ja. Im Strafrecht ist das so. Und das bleibt hoffentlich auch so. Auch wenn der Würstl ja gar nicht auf unschuldig macht sondern seine Steuerstraftaten ja im Gegenteil selbst eingeräumt hat.
Etwas mehr praktisches Wissen wäre dem gscheithaferl mind hier schon nützlich! Danke!
Mei woasst: Praktisches Wissen in Sachen Stadionverbot habe ich nicht. Aber ein gewisses juristisches Grundwissen und ein gewisses Rechtsverständnis habe ich schon.
