Zerschlagung: Bayern-Ultras am Ende? (Forum)

Kraiburger, Wednesday, 14.08.2013, 11:55 (vor 4666 Tagen) @ Juristen-Gott

Trotzdem könnte ein wenig juristische Bildung nicht schaden:
Nicht die Polizei klagt an, sondern der Staatsanwalt. Die Polizei ermittelt höchstens...

Stadionverbot ist wie Hausverbot, eine rechtliche Möglichkeit des Veranstalters, unliebsame Gäste fernzuhalten. Da es sich um eine Privatveranstaltung handelt, spielen strafrechtliche Gründe keine Rolle. Ein "Du kummst hier ned rein - hähö" vor der Disco kannst Du auch nicht mit Polizeibegleitung aufheben.

Bei Stadionverboten handelt es sich um Hausverbote im gesamten DFL-Bereich, welche auch aufgrund ohne polizeiliche Ermittlungen vergeben werden können, sozusagen "auf Verdacht".

Aufhebungen des Stadionverbots können allerhöchstens durch einen Freispruch vor Gericht erwirkt werden. Gibt es keine Anklage, dann gibt es verständlicherweise auch keinen Freispruch und damit keine Aufgebung des SV.


Stadionverbot bedeutet auf eine bestimmte Zeit von sämtlichen Veranstaltungen im DFL-Bereich, incl. Länderspielen und Beiteiligung von DFL-Vereinen an internationalen WEttkämpfen (incl Freundschaftsspielen) ausgeschlossen zu sein.
In diesem Fall trifft das auf 55 Personen zu, die der FC Bayern los haben will, ohne dass gegen sie etwas vorliegt.

Wer für jemandem Stadionverbot fordert nur weil dieser Anhänger vom Schmutz ist, der hat meines Erachtens nicht mehr alle Tassen im SChrank!

Das ist der selbe FC Bayern, der seinen Präsidenten hält, da "es in Deutschland schließlich die Unschuldvermutung gibt!".

Etwas mehr praktisches Wissen wäre dem gscheithaferl mind hier schon nützlich! Danke!


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