Kaderplanung 26/27 (Forum)
Ich fürchte, dass du mit vielem recht hast. Allerdings denke ich, dass Arbeitsverträge schon vom gf ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat aufgehoben werden dürfen.
Besondere Sorgen machen mir die markenrechte, die man (khw…) NIE hätte aus dem ev geben dürfen.
Aber möglicherweise kauft der ev ja die KGaA, immerhin sieht der Antrag ja auch den Kauf einer Betriebsgesellschaft vor. Sei es direkt oder dann vom Insolvenzverwalter.
