Kaderplanung 26/27 (Forum)
Mitarbeiter-Verträge schließen und auflösen kann grundsätzlich der Geschäftsführer, soweit ich weiß - da hat ein Gesellschafter erstmal nix zu melden.
Inwieweit dann da das Insolvenzrecht greift und das als "Geldverschieben" angesehen wird, weiß ich nicht.
KgaA-Spieler müssten ja erstmal bei der KgaA um einen Wechsel bitten. Und grundsätzlich wäre das ein Pfund, das Ismaik noch spielen könnte indem er ihnen das verbietet?
Oder bin ich da komplett auf dem Holzweg?
