Kaderplanung 26/27 (Forum)
Mitarbeiter-Verträge schließen und auflösen kann grundsätzlich der Geschäftsführer, soweit ich weiß - da hat ein Gesellschafter erstmal nix zu melden.
Inwieweit dann da das Insolvenzrecht greift und das als "Geldverschieben" angesehen wird, weiß ich nicht.
Aus Arbeitnehmersicht, gehe ich bei Wegfall der vertraglich vereinbarten Tätigkeit, auch von einem Sonderkündigungsrecht für die Spieler aus. D.h. aber noch lange nicht, dass diejenigen dann beim TSV anheuern. Ich befürchte durchaus einen Ausverkauf des Tafelsilbers.
