Thema Vorkaufsrecht (Forum)

exédra tis dikaiosýnis sto nekrotafeío, Tuesday, 08.07.2025, 16:07 (vor 159 Tagen) @ Kraiburger
bearbeitet von exédra tis dikaiosýnis sto nekrotafeío, Tuesday, 08.07.2025, 16:49

Der Friedhofstribüne hat unter "Sonstiges" das neue Präsidium ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Verkauf womöglich gemäß 11.3.6 durch die MV zustimmungspflichtig ist.

Aber für eine ordentliche Bewertung ist einfach die Informationslage noch zu dünn.

Mein griechischer Justizberater möchte folgendes dazu äußern.

Leider hast du mich da falsch verstanden. Ich habe das neue Präsidium darum gebeten zu prüfen, ob der Absatz bzgl. der Übernahme der KGaA bei Wegfall der 50+1 Regel weiterhin Bestand hat, und falls ja, zu prüfen, ob ein neu geschlossener Ko-Vertag zwischen e.V. und dem zukünftigen Investor der Absprache mit dem VR oder der MV bedarf. Nachdem zwischen Abschluss des ersten KO Vertrags und dem kommenden Vertrag eine neue Satzung beschlossen wurde, könnte das ja durchaus vereinsintern der Fall sein. Meines Erachtens übersteigt die mögliche Konsequenz dieses Absatzes aus dem Vertrag das Tagesgeschäft des Präsidiums nämlich um ein vielfaches.

Also mein Thema war am Sonntag nicht das Vorkaufsrecht.


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