Thema Vorkaufsrecht (Forum)

harie(nichteingeloggt) @, Tuesday, 08.07.2025, 15:55 (vor 233 Tagen) @ Kraiburger

Es gibt einfach keine Zustimmungspflicht wenn nicht irgendwelche Änderungen in den Statuten der GmbH und/oder KGaA erfolgen die nach der Satzung des e.V. zustimmungspflichtig wären.


Ich glaube, jetzt kommen wir zusammen: Wir wissen es nicht, ob die Statuten der GmbH und/oder der KgaA erfolgt sind, welche nach Satzung des e.V. zustimmungspflichtig wären.

Nachdem es ja erstmal nur um die Zustimmung zum Verkauf selbst geht kann man schon davon ausgehen dass es (noch) keine Änderungen gibt.

Was wohl passieren wird ist eine Auflösung oder Änderung des Kooperationsvertrags. Da haben sich einige Punkte ja schon rein zeitlich geändert bzw erledigt. Aber das ist Sache des neuen Präsidiums mit dem Gesellschafter auszukarteln wie eine künftige Zusammenarbeit aussehen soll.
Da ist dann in der Tat die Frage nach der Zustimmungspflicht im Raum, wobei das in der Satzung meines Erachtens nicht wirklich geregelt ist. Ehrlich gesagt sehe ich dazu keine Zustimmungspflicht durch VR und MV.


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