Als Professor in Wirtschafts- und Vereinsrecht (Forum)
...erscheint es mir ein wenig schummrig, wenn
a) ein Vorkaufsrecht heißt, ich vermittle dir einen Käufer
und
b) darüber allein das Präsidium entscheidet.
Der gute alte Wiki Bäda sagt:
Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.
Hmmm. Von Vermittlung steht da nix.
