Als Professor in Wirtschafts- und Vereinsrecht (Forum)

hjs also, Tuesday, 08.07.2025, 15:34 (vor 159 Tagen) @ harie(nichteingeloggt)

...erscheint es mir ein wenig schummrig, wenn

a) ein Vorkaufsrecht heißt, ich vermittle dir einen Käufer
und
b) darüber allein das Präsidium entscheidet.

Der gute alte Wiki Bäda sagt:
Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

Hmmm. Von Vermittlung steht da nix.


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