Waren das Unsere oder die Fehlfarben? (Forum)

tomtom, Monday, 10.03.2025, 12:42 (vor 4 Tagen) @ Herföðr

Gutes Argument, habe ich nicht beachtet!

Einer der wesentlichen Problematiken dabei ist, dass der Schutz der Quelle für ehrenamtliche Berichterstatter nicht gilt, da keine "berufsmäßigen" Journalisten. Demzufolge ist eine ausführliche Recherche / anderweitige Beleuchtung äußerst schwierig.

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Zeugnisverweigerungsrecht gilt für ...

(...) Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. (§53 Strafprozessordnung)


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