Der ruhmreiche TSV überlebt nur mit Hilfe des Investors (Forum)

harie(uneingeloggt) @, Friday, 27.12.2024, 11:47 (vor 18 Stunden, 3 Minuten) @ Amafan

Im Kontext des Gesellschaftsrechts wird von einem Mehrheitsgesellschafter gesprochen, wenn dieser die Mehrheit der Anteile und somit auch der Stimmrechte in einem Unternehmen inne hat. Zweiteres ist bei Ismaik nicht der Fall. Deshalb ist der Begriff in seinem Fall nicht korrekt. Auch wenn er es gern anders hätte und auf dieser Anrede besteht.

Weder ist der TSV sonderlich ruhmreich, noch ist er der einzige, der am Tropf eines Investors, der korrekterweise in unserem Fall Kreditgeber heißen muss, hängt. Im Unterhaltungssektor Profisport ist weltweit eine Menge seltsames Geld unterwegs.


Sag mers mal so.
HAM hatte 2011 zunächst 49% stimmberechtigte Stammaktien und 11% nicht stimmberechtigte Vorzugsaktien erworben. Da jedoch keine Dividenden ausgezahlt wurden ist aus den Vorzugsaktien ein Stimmrecht erwachsen, welches in der Regel nur temporär bis zur Nachzahlung ist.
Ob sich daran etwas geändert hat, lässt sich zum Einen im Handelsregister ermitteln, da eine Änderung dort gemeldet sein muss. Und zum Anderen sollte der VR das auch wissen, da eine Änderung der Beteiligungsquote die Zustimmung braucht.

HAM ist damit aktuell schon auch Mehrheitsgesellschafter was die Stimmrechte in der KGaA betrifft. Er kann also bestimmte Vorgänge die Gesellschaft betreffend bereits dort ablehnen.
Es ist also nicht so, dass er gar nichts zu schnabeln hätte.

Man muss da bei einer ... & Co. KG(aA) den Gedankensgang umdrehen.
HAM ist zwar Mehrheitsgesellschafter, kann aber mit seiner Stimmenmehrheit nicht bestimmen was die Gesellschaft tut. Weil dazu braucht er die Zustimmung der GmbH als haftender Gesellschafter, obwohl diese am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt ist.
Und genau das ist das Problem für Investoren aus der internationalen Geschäftswelt mit dieser Gesellschaftsform. Kein Geld in der Gesellschaft investiert und trotzdem das Sagen haben versteh man dort nicht wirklich.

Wie auch immer, HAM hat dennoch Gesellschafterrechte die gesetzlich und in der Satzung der KGaA geregelt sind, die wiederum vom e.V. nicht ohne seine Zustimmung geändert werden kann.
Diese Stimmrechte betreffen allerdings nur grundlegende Entscheidungen für die Gesellschaft, aber nicht das operative Geschäft. Das ist ja auch Sinn dieser Gesellschaftsform und wird deshalb auch von der DFL als Modell empfohlen.


Das grundlegende Problem liegt am Ende beim Verein.
Dort muss man sich einfach mal entscheiden was man will. Solange da immer nur halbherzig rumgeeiert wird, zwischen Harakiri und Sparkurs, wird sich nichts ändern.

Es kann sich auch nichts ändern, wenn niemand ein schlüssiges und verlässliches Konzept erstellen kann, das dann auch mal konsequent umgesetzt wird. Wie denn auch, wenn bis Ende Februar die Saisonplanung gemacht werden soll, und 3 Monate später Ende Juni ist schon wieder alles anders. Weitere 4 Monate danach Ende Oktober auch wieder. Und wenn Wahlen anstehen weiß Monate lang gar keiner mehr was eigentlich gemacht werden soll.
Wie also soll ein 3-5 Jahresziel beschrieben werden wenn man nicht mal in der Lage ist einen eingeschlagenen Weg über mehr als 4 Monate einzuhalten.

Man muss sich endlich mal an einen Tisch setzen und einen gemeinsamen Plan aufstellen, anstatt immer nur irgendwelche Statements für die vermeintlich eigene Klientel in die Medien zu posaunen. Um sie dann eben nach eine paar Monaten doch wieder über den Haufen zu werfen.
Da lässt doch irgendwann jedes Wort eine ernsthafte Absicht dahinter von Haus aus vermissen.


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