Stadiongipfel - das Fazit (Forum)

Observer, Thursday, 01.12.2022, 15:28 (vor 1216 Tagen) @ friedhofstribüne

Im Servicevertrag war es als Verrechnung geregelt, d.h. der eV musste schon mit Bestand des Servicevertrages
die Tickets bezahlen - eben aus Gründen der verdeckten Gewinnausschüttung, dass das Finanzamt
moniert hatte..

Die Aufwandskosten hat die KGaA stets verrechnet, sonst wäre die Forderung des eV nur Höher.

Dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist ein anderes Thema


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