Das sind keine Schulden (Forum)

HHeinz @, München, Tuesday, 28.06.2016, 22:29 (vor 3581 Tagen) @ my ! mind

Du hast natürlich Recht. Sie sind Mehrheitsgesellschafter aber eben nur mit Minderheitenrechten ausgestattet. Und was unterscheidet einen Rangrücktritt einer Darlehensforderung von Eigenkapital?

Sofern es sich um Genussscheine im eigentlichen Sinne handelt so sind diese meines Wissens nach mit einem Laufzeitende versehen und müssen dann zurückbezahlt bzw. verlängert werden. Außerdem ist es üblich dass Genussscheine verzinst werden.
Vorteil ist eben dass sie bilanztechnisch zum Eigenkapital gerechnet werden und man damit die Verschuldungsvorgaben der DFL umgehen kann.

Das Hasan Ismaik in der KGaA inzwischen über mindestens 60% der Stimmrechte,und entsprechend in den KGaA Gremien auch über eine Mehrheit verfügt, lasse ich mal außen vor. Das ist bei unserem KGaA Konstrukt mit Geschäftsführungs GmbH auch gar nicht so relevant.


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