Zum Thema Aufsichtsrat bzw. KGaA allgemein (Forum)
Habe mir mal die wahnsinnig aussagekräftige Beschreibung der KGaA auf der offiziellen Internetseite (http://www.tsv1860.de/tsv-1860/kgaa/die-kgaa) angeschaut und ein paar grundlegende Fragen dazu. Sorry schon mal für meine Unwissenheit!
- Wer ist bei dieser KGaA der Komplementär, also persönlich hafttende Gesellschafter? Oder gibt es mehrere?
- Welche Aufgabe hat die Geschäftsführungs-GmbH und welche Rolle spielt deren Beirat?
Die Geschäftsführungs GmbH ist der Komplementär, somit erklärt sich deren Aufgabe.
Der Beirat hat die Funktion die Angestellten der Geschäftsführungs GmbH einzustellen oder zu entlassen.
Die Mitglieder des Beirats müssen immer Mitglieder des Muttervereins sein.
- Gibt es innerhalb der KGaA überhaupt eine Kontrollfunktion? Wenn ich mir die Besetzung des Aufsichtsrats sowie des Beirats der Geschäftsführungs-GmbH anschaue, wohl eher nicht...
Die Kontrollfunktion sollte der Aufsichtsrat der KGaA ausüben

