Hopp bekommt Ausnahmeregelung der DFL (Forum)
Im alten Sachstand hieß es nur "Stückaktien", jetzt heißt es "Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist."
Also entweder haben sie die Stückaktien in Vorzugsaktien umgewandelt oder sie haben es im alten Sachstand nicht exakt genug definiert, dass es eben "Stückaktien als Vorzugsaktien" sind.
Dann ist noch die Frage, was im Gesellschaftsvertrag über einen etwaigen "Vorzugsbetrag" geregelt ist. In meiner (zugegeben) laienhaften Sicht, kann eine Gesellschaft, die sowieso nur Verluste macht, auch keinen Gewinn als "Vorzugsbetrag" an Inhaber von Vorzugsaktien ausschütten.
Trotzdem sieht es so aus, als ob der e.V. tatsächlich nur noch 40 % Stimmrechtsaktien hält und damit nichts mehr zu sagen hat.
Abermals, daraus
Die 1.401.980 auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Stimmrecht hält die HAM International Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.
wurde letztlich das hier
Von den 6.500.000 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien hält die HAM International Limited, geschäftsansässig: Al Tamimi & Company, Dubai World Trade Centre, 9th Floor P.O. Box 9275, Dubai/VAE ("HAM") und der TSV München von 1860 e.V. 2.600.000.
3.900.000 stimmberechtigte Stückaktien von insgesamt 6.500.000 stimmberechtigten Stückaktien = 60 % für Mecki & Co. Oder?
Eine Kapitalgesellschaft mit bilanzieller Überschuldung sollte sich vielleicht im Sinne der Insolvenzordnung und im Hinblick auf die Fortführungsprognose nicht unbedingt nach außen hin als Gesellschaft, die sowieso nur Verluste macht, definieren. 
Die Geschäftsführungs-GmbH ist ja nur ein Konstrukt. Letztlich ist sie den Gesellschaftern der KGaA Rechenschaft schuldig, sie handelt nur im Auftrag der KGaA und durch den extra eingeführten Beirat kann der eV nicht mal unabhängig Personalentscheidungen treffen.
Einer Geschäftsführung obliegt ja u.a. das Tagesgeschäft, wobei sie darüber selbstverständlich Rechenschaft schuldig (allerdings auch gegenüber dem Beirat der GF-GmbH: "Der Beirat überwacht die Geschäftsführung", § 12 Abs. 4 der Satzung) ist. Einen Beirat der GF-GmbH gab es allerdings schon zu KHW-Zeiten, nur wurde er mit „Investoren“einstieg neu definiert. Aber eben, weil der e.V. keine eigenständigen Entscheidungen in Sachen GF treffen kann, hat für mich schon seit 2011 das ganze Konstrukt ein Gschmackerl.
Auf deutsch gesagt ist es Sabbat. Diese KGaA wird nicht mehr vom TSV 1860 München e.V. bestimmt. Eine fremde Macht mit Hasan Ismaik als Strohmann und N. Basha als Aufpasser vor Ort bestimmen die Geschicke der KGaA.
Also, ich widerspreche hier nicht.
