Hopp bekommt Ausnahmeregelung der DFL (Forum)
und darf seinen Verein jetzt auch offiziell Hoppenheim sein lassen.
Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!
