Hopp bekommt Ausnahmeregelung der DFL (Forum)

Commander, Sunday, 21.12.2014, 19:12 (vor 4126 Tagen) @ Lüngerl

und darf seinen Verein jetzt auch offiziell Hoppenheim sein lassen.

http://www.sueddeutsche.de/sport/ausnahmeregelung-durch-dfl-dietmar-hopp-darf-mehrheit-an-hoffenheim-uebernehmen-1.2273829

Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!


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